Was ist die IMU
Die Imposta Municipale Propria (IMU) ist Italiens Grundsteuer, die auf Immobilien erhoben wird, die nicht als Hauptwohnsitz dienen (Hauptwohnsitz ist befreit, außer bei Luxus-Katasterklassen A/1, A/8, A/9). Sie wird von den Gemeinden verwaltet, die die Sätze innerhalb gesetzlicher Grenzen festlegen.
Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage
Die IMU-Steuerbemessungsgrundlage basiert auf dem um 5% aufgewerteten Katastereinkommen, multipliziert mit einem Koeffizienten nach Katasterkategorie: Wohnimmobilien (A, ohne A/10) Koeffizient 160, Büros (A/10) 80, Läden (C/1) 55, Industriehallen (D) 65.
Die endgültige Berechnung
IMU = Steuerbemessungsgrundlage × Gemeindesatz. Der Standardsatz für Zweitwohnungen beträgt 7,6‰; Gemeinden können ihn auf bis zu 10,6‰ erhöhen oder auf 4,6‰ senken.
Hauptbefreiungen
- Hauptwohnsitz (Katasterklassen A/2–A/7): befreit
- Gemeinnützige Organisationen: befreit bei institutioneller Nutzung
- Landwirtschaftliche Flächen in Berggebieten
- Unentgeltliche Leihe an Kinder oder Eltern: 50% Satzreduktion bei gleicher Wohngemeinde
Zahlungsfristen
Die IMU wird in zwei Raten gezahlt: die erste Abschlagszahlung bis zum 16. Juni und die endgültige Ausgleichszahlung bis zum 16. Dezember, auf Basis der von der Gemeinde bis zum 28. Oktober festgelegten Sätze.