IMU 2025: Italiens Grundsteuer – Berechnung und Zahlung

Vollständiger Leitfaden zur Berechnung der italienischen IMU-Grundsteuer 2025: Katastereinkommen, Gemeindesätze, Koeffizienten, Fristen und Befreiungen.

Was ist die IMU

Die Imposta Municipale Propria (IMU) ist Italiens Grundsteuer, die auf Immobilien erhoben wird, die nicht als Hauptwohnsitz dienen (Hauptwohnsitz ist befreit, außer bei Luxus-Katasterklassen A/1, A/8, A/9). Sie wird von den Gemeinden verwaltet, die die Sätze innerhalb gesetzlicher Grenzen festlegen.

Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage

Die IMU-Steuerbemessungsgrundlage basiert auf dem um 5% aufgewerteten Katastereinkommen, multipliziert mit einem Koeffizienten nach Katasterkategorie: Wohnimmobilien (A, ohne A/10) Koeffizient 160, Büros (A/10) 80, Läden (C/1) 55, Industriehallen (D) 65.

Die endgültige Berechnung

IMU = Steuerbemessungsgrundlage × Gemeindesatz. Der Standardsatz für Zweitwohnungen beträgt 7,6‰; Gemeinden können ihn auf bis zu 10,6‰ erhöhen oder auf 4,6‰ senken.

Hauptbefreiungen

  • Hauptwohnsitz (Katasterklassen A/2–A/7): befreit
  • Gemeinnützige Organisationen: befreit bei institutioneller Nutzung
  • Landwirtschaftliche Flächen in Berggebieten
  • Unentgeltliche Leihe an Kinder oder Eltern: 50% Satzreduktion bei gleicher Wohngemeinde

Zahlungsfristen

Die IMU wird in zwei Raten gezahlt: die erste Abschlagszahlung bis zum 16. Juni und die endgültige Ausgleichszahlung bis zum 16. Dezember, auf Basis der von der Gemeinde bis zum 28. Oktober festgelegten Sätze.